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Die novellierte Trinkwasserverordnung in der seit dem 14. Dezember 2012 geltenden Fassung (TrinkwV 2001)

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet alle Hauseigentümer und Hausverwalter zur Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen!

Nach der Wasseruhr, dem Übergangspunkt des Trinkwassers vom Wasserversorger zum Hauseigentümer, obliegt die Verantwortung für die weitere Qualität des Wassers beim Hauseigentümer. Praktisch bedeutet dies für alle Hauseigentümer, dass die Qualität des Trinkwassers im Haus, in deren Verantwortung fällt.
In der neuen Trinkwasserverordnung wurde insbesondere die Untersuchungspflicht für alle Anlagen mit zentraler Trinkwassererwärmung, insbesondere Warmwasseranlagen mit mehr als 400 Liter Fassungsvermögen und/oder Warmwasseranlagen bei denen sich zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle 3 oder mehr Liter Inhalt befinden, festgesetzt. Der Gesetzgeber verpflichtet damit alle Eigentümer von Mehrfamilien-häusern mit zentraler Trinkwassererwärmung im 3 jährigen Rhythmus zur Untersuchung auf Legionellen, um gesundheitliche Gefahren für die Mieter zu verhindern. Diese Untersuchungen müssen von akkreditierten Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Gesundheitsämter werden die Durchsetzung dieser Überwachungspflicht  verstärkt kontrollieren, weil Legionellen den Ausbruch der sogenannten „Legionärskrankheit“ hervorrufen können, die im schlimmsten Fall bei immungeschwächten Personen zum Tod führen kann.
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verursachung muss der Hauseigentümer mit erheblichen Strafen (Geld – oder Freiheitsstrafe) seitens des Gesetzgebers rechnen.

Wir können Sie davor schützen, wenn Sie folgende Punkte beachten!

  • Richten Sie geeignete Probeentnahmestellen ein (wir beraten Sie gerne)
  • Lassen Sie Ihr Wasser durch ein akkreditiertes Labor untersuchen
  • Informieren Sie Ihre Mieter über das Ergebnis der Untersuchung
  • Leiten Sie geeignete Maßnahmen bei Kontamination mit Legionellen ein

Unser mikrobiologisches Labor in Dachau erfüllt alle vorgeschriebenen Voraussetzungen für die akkreditierte Probenahme bei Ihnen vor Ort, sowie für die vorgeschriebene mikrobiologische Legionellen-Untersuchung.  Sollten bei Ihnen Legionellen nachgewiesen werden, beraten wir Sie umfassend über die weitere Vorgehensweise, insbesondere unterstützen wir Sie auch gern bei der Meldung an die Behörden. Wir erstellen in Zusammenarbeit mit geeigneten Installationsfirmen Gefährdungsanalysen, damit Sie zielgerichtet Maßnahmen einleiten können, die die vorhandene Kontamination mit Legionellen beseitigt und zukünftige Rekontaminationen verhindern. Gerne vermitteln wir bei Bedarf Fachfirmen, die Ihnen gezielt weiterhelfen können und die Sanierung Ihrer Anlage vornehmen. In diesen Fällen begleiten wir die komplette Sanierung fachgerecht.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
 

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